Ablauf & Honorar

 

Ich biete Therapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahlende und im Kostenerstattungsverfahren an.

 

Private Krankenversicherungen

übernehmen in den allermeisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie, dies ist jedoch individuell in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Vereinzelt können Zuzahlungen fällig werden, die Anzahl der Sitzungen pro Jahr ist begrenzt oder psychotherapeutische Leistungen sind ganz ausgeschlossen.

Wenn Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, erfragen Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.

Beihilfe (Öffentlicher Dienst)

Die Beihilfen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis. Dafür muss spätestens nach den ersten fünf Sitzungen (probatorischen Sitzungen) ein Antrag bei der zuständigen Beihilfe gestellt werden. Die benötigten Formulare können Sie sich von Ihrer Beihilfestelle schicken lassen oder bei einigen Beihilfen auf deren Internetseiten aufrufen und ausdrucken.

Ich orientiere mich an der Gebührenverordnung für Ärzt*innen (GOP). Ich berechne derzeit 112,62 € für 50 min (2,8-facher Satz) bei komplexen Fällen und Krisengesprächen wird der Faktor erhöht.

Selbstzahler  

Als Selbstzahler müssen Sie keine Formalitäten berücksichtigen und ohne Kenntnisstand der Versicherung über Ihre Diagnose meine Behandlung in Anspruch nehmen.

Ich orientiere mich an der Gebührenverordnung für Ärzt*innen (GOP). 

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis kann unter normalen Umständen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens, wenn Sie keinen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden können, der Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes ein Erstgespräch anbieten kann.   Zum Kostenerstattungsverfahren berate ich Sie gerne und unterstütze bei der Antragstellung. Wichtig für die Antragsstellung ist, dass Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Vertragstherapeuten mit der Indikation für eine Psychotherapie nachweisen können.  

 

  • Kooperierende ambulante Psychotherapeutin im BKK ProPsych-Programm
  • Honorartätigkeit LIMES Schlossklinik Fürstenhof 

 

Anamnesebogen
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Fragebogen OPD
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Antrag Kostenerstattung
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